Variante 1: Wärmepumpe am Haushaltsstrom
Ein gemeinsamer Zähler hält die Messstruktur einfach und erleichtert den direkten Eigenverbrauch von Photovoltaik. Dafür wird der Wärmepumpenverbrauch grundsätzlich über denselben Liefervertrag wie der übrige Haushalt abgerechnet. Ob das günstiger oder teurer ist, hängt vom Tarif und vom Verbrauch ab.
Variante 2: separater Wärmepumpenzähler
Ein separater Zählpunkt ermöglicht einen eigenen Wärmepumpenstromtarif und kann für §14a Modul 2 relevant sein. Dabei wird der Netzentgelt-Arbeitspreis für die steuerbare Verbrauchseinrichtung auf 40 Prozent reduziert. Gleichzeitig entstehen zusätzliche Mess- und gegebenenfalls Grundkosten, die mitgerechnet werden müssen.
Variante 3: gemeinsamer Zähler mit §14a
Auch ohne separaten Wärmepumpenzähler kann eine neue steuerbare Wärmepumpe unter §14a EnWG fallen. Beim Grundmodul 1 wird eine pauschale Reduzierung des Netzentgelts gewährt. Zusammen mit Modul 3 kann zusätzlich ein zeitvariables Netzentgelt genutzt werden, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Photovoltaik verändert den Vergleich
Bei einem separaten Messkonzept muss genau geprüft werden, wie eigener Solarstrom der Wärmepumpe bilanziell und technisch zugeordnet werden kann. Ein günstiger Wärmepumpen-Arbeitspreis kann an Attraktivität verlieren, wenn dadurch zusätzlicher Zähleraufwand entsteht oder PV-Eigenverbrauch schlechter genutzt wird. Das konkrete Messkonzept ist deshalb Teil der Wirtschaftlichkeit.
Dynamischer Tarif als Alternative
Eine Wärmepumpe besitzt thermische Trägheit: Wärme kann teilweise in günstige Stunden verschoben werden, ohne dass die Raumtemperatur sofort reagiert. Mit intelligenter Regelung und Smart Meter kann deshalb auch ein dynamischer Liefervertrag interessant sein. Das Preisrisiko bleibt jedoch beim Kunden.
Welche Variante vergleichen?
Gemeinsamer Zähler
- einfache Messstruktur
- PV-Eigenverbrauch leicht integrierbar
- nur ein Liefervertrag / Zählerkonzept
Separater Zähler
- eigener Wärmepumpentarif möglich
- §14a Modul 2 möglich
- zusätzliche Messkosten berücksichtigen
Vom Tarif zur gesamten Heizkostenrechnung
Der Stromtarif ist nur ein Teil der Heizkosten. Für den Vergleich mit einer Gasheizung müssen auch Wärmebedarf, JAZ, Gas-Kesselwirkungsgrad, Gas-Grundpreis und Wartung mit denselben Gebäudedaten gerechnet werden.
Wärmepumpe vs Gas mit eigenen Preisen rechnen →
Vor dem Angebot vier Zahlen verlangen
- erwarteter Wärmepumpen-Stromverbrauch pro Jahr
- Arbeitspreis und Grundpreis des konkreten Tarifs
- jährliche Mess-/Zählerkosten des Messkonzepts
- Netzentgelt-Reduzierung und gewähltes §14a-Modul
Offizielle Quelle
Bundesnetzagentur: §14a, Netzentgeltmodule und Wärmepumpentarife →