Welche Anlagen fallen unter die neue Regelung?

Nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur betrifft §14a EnWG neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW. Dazu gehören insbesondere private Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Stromspeicher in Bezugsrichtung. Für bestimmte kleinere Wärmepumpen- oder Klimageräte kann eine Zusammenrechnung relevant sein.

Was bedeutet „Steuerung“ praktisch?

Die Steuerung ist für Netzengpässe vorgesehen und betrifft nicht den normalen Haushaltsstrom. Bei Direktansteuerung muss grundsätzlich eine Mindestbezugsleistung von 4,2 kW für die jeweilige steuerbare Einrichtung verbleiben. Bei einer Steuerung über ein Energiemanagementsystem kann der vom Netzbetreiber vorgegebene Gesamtwert auf mehrere Verbraucher verteilt und eigener Solarstrom berücksichtigt werden.

Warum ein HEMS dabei interessant wird →

Die drei Netzentgelt-Module

Modul 1pauschale Netzentgelt-Reduzierung
Modul 2Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 %
Modul 3zeitvariables Netzentgelt + Modul 1
Standardohne Auswahl wird Modul 1 verwendet

Modul 1: pauschale Reduzierung

Modul 1 ist das Grundmodell. Die Höhe der Pauschale hängt vom Netzgebiet ab. Die Reduzierung wird je Marktlokation gewährt und nicht für jedes einzelne Gerät separat. Das macht Modul 1 besonders einfach, wenn mehrere steuerbare Verbraucher über denselben Zählpunkt laufen.

Modul 2: interessant bei hohem separaten Verbrauch

Bei Modul 2 wird der Netzentgelt-Arbeitspreis in der Niederspannung auf 40 Prozent reduziert. Dafür ist ein separater Zähler für die steuerbare Verbrauchseinrichtung erforderlich. Die Bundesnetzagentur nennt dieses Modell ausdrücklich als potenziell interessant für Wärmepumpen.

Wärmepumpenstrom und Zählerkonzepte vergleichen →

Modul 3: zeitvariables Netzentgelt

Seit April 2025 müssen Netzbetreiber Modul 3 anbieten. Es wird nur zusammen mit Modul 1 gewählt. Das Netzgebiet definiert mehrere Zeitfenster mit Hoch-, Niedrig- und Standardtarif. Voraussetzung ist unter anderem ein intelligentes Messsystem. Anders als beim dynamischen Stromtarif ändert sich hier der Netzentgeltanteil und nicht der Börsenpreis des Liefervertrags.

Dynamischen Stromtarif abgrenzen →

Was vor der Installation geklärt werden sollte

  1. Netzanschlussleistung und §14a-Pflicht der konkreten Anlage feststellen.
  2. Direktansteuerung oder Steuerung über EMS festlegen.
  3. Messkonzept und gegebenenfalls separaten Zähler planen.
  4. Netzentgelt-Modul passend zum Verbrauchsprofil auswählen.
  5. Wallbox, Wärmepumpe und Speicher auf geeignete Steuerschnittstellen prüfen.

Offizielle Quelle

Bundesnetzagentur: §14a EnWG – steuerbare Verbrauchseinrichtungen →