Wärmepumpe: KfW-Heizungsförderung 458
Für private Eigentümer bestehender Wohngebäude ist die KfW- Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Produkt 458) derzeit der zentrale bundesweite Zuschuss für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Konditionen liegt die Förderung abhängig von Voraussetzungen und möglichen Boni zwischen 30 % und maximal 80 % der berücksichtigten förderfähigen Kosten.
Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigt die KfW aktuell bis zu 28.000 Euro förderfähige Kosten. Die konkrete Zuschusshöhe hängt von Antragsteller, Heizungsart und den jeweils erfüllten Bonusbedingungen ab. Ein Förderanspruch besteht nicht automatisch; außerdem steht die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.
Wichtig für die Planung: Der Antrag muss nach den KfW-Regeln im vorgesehenen Ablauf gestellt werden. Prüfen Sie deshalb die aktuelle Programmseite, bevor Sie einen Auftrag auslösen.
Offizielle KfW-Informationen zu Produkt 458 →
Photovoltaik: 0 % Umsatzsteuer ist keine klassische Förderung
Für viele Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt nach § 12 Absatz 3 UStG ein Umsatzsteuersatz von 0 %. Die Regelung umfasst unter den gesetzlichen Voraussetzungen Solarmodule sowie wesentliche Komponenten und Speicher. Auch die Installation kann vom Nullsteuersatz erfasst sein.
Das Bundesfinanzministerium weist darauf hin, dass diese Regelung nicht zeitlich befristet ist. Sie sollte deshalb bei Preisvergleichen korrekt von einem echten Investitionszuschuss unterschieden werden.
FAQ des Bundesfinanzministeriums zu PV und Umsatzsteuer →
Stromspeicher
Für Batteriespeicher gibt es nicht automatisch einen einheitlichen bundesweiten Investitionszuschuss für jedes Eigenheim. Speicher können jedoch Teil anderer Maßnahmen oder regionaler Programme sein. Bei Angeboten sollte deshalb getrennt werden zwischen steuerlicher Behandlung, bundesweiten Programmen und Zuschüssen von Ländern, Kommunen oder Energieversorgern.
Bundesland, Kommune und Energieversorger prüfen
Regionale Programme können sich kurzfristig öffnen, ändern oder ausgeschöpft sein. HausEnergieAtlas wird deshalb einen eigenen Förderatlas nach Bundesland aufbauen. Bis dahin gilt: Erst die offiziellen Stellen am Standort prüfen und keine Wirtschaftlichkeit auf einen noch nicht bewilligten Zuschuss aufbauen.
So berücksichtigen Sie Förderung sinnvoll
- Technisch sinnvolle Maßnahme ohne Förderung bestimmen.
- Bundesweite und regionale Programme für den Standort prüfen.
- Antragszeitpunkt und Vertragsbedingungen kontrollieren.
- Förderung erst nach realistischer Prüfung in die Finanzierung einrechnen.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung nochmals die offizielle Quelle öffnen.