Warum die höhere Vergütung nicht automatisch gewinnt

Bei Volleinspeisung wird die gesamte Solarproduktion ins Netz gegeben. Bei Teileinspeisung wird ein Teil im Haus verbraucht und nur der Überschuss eingespeist. Der Eigenverbrauch erhält keine EEG-Vergütung, spart aber den ansonsten notwendigen Strombezug. Deshalb entscheidet vor allem das Verhältnis aus Strompreis, Eigenverbrauch und Vergütungsdifferenz.

Aktuelle EEG-Sätze im Rechner

Für Gebäude- und Dachanlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027 veröffentlicht die Bundesnetzagentur bis 10 kW eine Einspeisevergütung von 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh für Volleinspeisung. Für den Leistungsanteil über 10 bis 40 kW gelten 6,66 beziehungsweise 10,24 ct/kWh. Der Rechner gewichtet diese Stufen automatisch nach der eingegebenen Anlagenleistung.

Was der Rechner bewusst nicht entscheidet

Die Rechnung ersetzt weder eine steuerliche Prüfung noch die technische Auslegung des Messkonzepts. Auch Finanzierung, spätere Strompreisentwicklung, mögliche Abregelung und individuelle Betriebskosten sind nicht enthalten. Das Ergebnis ist deshalb eine statische Entscheidungshilfe für denselben angenommenen Jahresertrag.

Offizielle Quelle

Bundesnetzagentur: EEG-Förderung und Fördersätze →