Teileinspeisung mit Eigenverbrauch

Wenn Sie einen Teil des Solarstroms im Haus selbst verbrauchen und nur den Überschuss ins Netz einspeisen, erhalten neue Anlagen bis 10 kWp derzeit 7,70 Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Bei größeren Anlagen wird der Anlagenteil oberhalb von 10 kWp aktuell mit 6,66 Cent pro kWh vergütet.

Volleinspeisung

Für Volleinspeiseanlagen gelten höhere Sätze. Bis 10 kWp sind es derzeit 12,22 Cent pro kWh. Für den Leistungsanteil oberhalb von 10 kWp gelten aktuell 10,24 Cent pro kWh. Die Volleinspeisung muss entsprechend den geltenden Regeln vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber eingeordnet werden.

Warum Eigenverbrauch trotzdem wichtig ist

Eine höhere Einspeisevergütung bedeutet nicht automatisch die bessere Wirtschaftlichkeit. Bei Eigenverbrauch ersetzt jede selbst genutzte Kilowattstunde einen Teil des sonst aus dem Netz gekauften Stroms. Deshalb sollten Strompreis, Eigenverbrauch und Einspeiseerlöse in einer gemeinsamen Rechnung betrachtet werden.

Mit eigenen Annahmen rechnen →

Was ist mit Anlagen ab 2027?

Die Verbraucherzentrale weist aktuell darauf hin, dass sich die Vergütungslogik für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 1. Januar 2027 nach derzeitigem Stand ändern soll. Da hier noch politische und regulatorische Änderungen möglich sind, sollte für Projekte mit Inbetriebnahme 2027 unmittelbar vor der Wirtschaftlichkeitsrechnung die aktuelle Rechtslage geprüft werden.

Quelle und Aktualisierung

Die hier genannten Sätze beziehen sich auf die von der Verbraucherzentrale veröffentlichten Werte für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August bis 31. Dezember 2026.

Verbraucherzentrale: aktuell geltende EEG-Regeln →