Warum die Summe der Typenschilder nicht automatisch die Hausanschlusslast ist

Haushaltsgeräte, Wallbox, Wärmepumpe und Speicher laufen nicht zwingend gleichzeitig mit voller Nennleistung. Umgekehrt können Lastspitzen auftreten, die in einer Jahresverbrauchsrechnung unsichtbar bleiben. Deshalb trennt der Rechner installierte Leistung und eine frei einstellbare Gleichzeitigkeit.

§14a ersetzt keine Prüfung der Kundenanlage

Neue steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit mehr als 4,2 kW fallen seit 1. Januar 2024 grundsätzlich unter die Vorgaben des §14a EnWG. Die netzorientierte Steuerung betrifft aber den Netzbetrieb. Ob Zählerschrank, Leitungen, Schutzorgane und Hausanschluss der konkreten Kundenanlage technisch passen, muss separat geprüft werden.

Warum Photovoltaik nicht als feste Reserve abgezogen wird

Eine PV-Anlage kann Lasten tagsüber reduzieren, steht aber nachts, im Winter oder bei schlechtem Wetter nicht zuverlässig zur Verfügung. Für eine robuste Anschlussbetrachtung zieht dieses Tool deshalb keine angenommene Solarleistung von der Last ab. Ein HEMS kann reale Lastspitzen trotzdem sinnvoll begrenzen.

Wann sollte ein Fachbetrieb den Zählerschrank prüfen?

Spätestens wenn PV, Speicher, Wärmepumpe oder Wallbox neu hinzukommen, sollte der Bestand gegen die aktuellen technischen Anschlussregeln und die TAB des örtlichen Netzbetreibers geprüft werden. Bei alten Zählerplätzen kann eine Ertüchtigung nötig sein, obwohl der bisherige Haushaltsbetrieb unauffällig war.

Offizielle Grundlagen

VDE FNN: TAR Niederspannung VDE-AR-N 4100 →

Bundesnetzagentur: steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a →