1. Muss die PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden?

Ja. Nach Angaben der Bundesnetzagentur muss vor dem Anschluss einer EE-Anlage ein Netzanschlussbegehren gestellt und müssen weitere Angaben mit dem zuständigen Netzbetreiber geklärt werden. Bei typischen Dachanlagen übernimmt diese Kommunikation häufig der Installationsbetrieb.

Der Netzbetreiber benötigt die Anlagendaten nicht nur für den technischen Anschluss, sondern später auch für die Abrechnung der EEG-Einspeisung. Lassen Sie sich deshalb nicht nur zusagen, dass „die Anmeldung erledigt wird“, sondern dokumentieren Sie, welcher Schritt bereits abgeschlossen ist.

2. Muss der Stromzähler getauscht werden?

Wenn der vorhandene Zähler die Einspeisung nicht korrekt erfassen kann, braucht es ein geeignetes Messkonzept. Die Bundesnetzagentur nennt als typischen Fall den Austausch eines reinen Bezugszählers gegen einen Zweirichtungszähler, sofern die Einspeisung nicht technisch dauerhaft ausgeschlossen ist.

Smart Meter und Messung einordnen →

3. Muss die Solaranlage ins Marktstammdatenregister?

Ja. Jede EE-Anlage muss nach der Bundesnetzagentur innerhalb eines Monats nach ihrer Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden. Dieser Schritt ersetzt den Netzbetreiberprozess nicht und umgekehrt.

Die Registrierung erfolgt online. Häufig unterstützt der Installateur, die Verantwortung als Anlagenbetreiber sollte trotzdem nachvollziehbar dokumentiert werden. Speichern Sie Registrierungsnummer und Bestätigung bei den übrigen Anlagenunterlagen.

4. Batteriespeicher nicht vergessen

Wird zusätzlich ein Batteriespeicher installiert, muss auch dieser als eigene Einheit im Marktstammdatenregister erfasst werden. Prüfen Sie bei einer späteren Speichernachrüstung deshalb erneut Registrierung, Messkonzept und die Daten des neuen Systems.

Stromspeicher bei bestehender PV nachrüsten →

5. Welche Frist gilt für das MaStR?

Die Bundesnetzagentur formuliert die Frist eindeutig: innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Eine fehlende oder verspätete Registrierung ist daher kein Punkt, den man auf unbestimmte Zeit verschieben sollte. Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass Verstöße Sanktionen auslösen können.

PV-Anmeldung kompakt als Checkliste

  1. Netzbetreiber und zuständiges Netzportal ermitteln.
  2. Netzanschlussbegehren und technische Daten übermitteln lassen.
  3. Messkonzept und eventuell notwendigen Zählerwechsel klären.
  4. Inbetriebnahmeprotokoll und finale Leistungsdaten sichern.
  5. PV-Anlage innerhalb eines Monats im MaStR registrieren.
  6. Batteriespeicher separat registrieren, falls vorhanden.
  7. MaStR-Nummern, Netzbetreiberbestätigung und Zählerdaten archivieren.

Offizielle Quellen

Bundesnetzagentur: Anmeldung, Anschluss und Registrierung von Solaranlagen →

Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur →